DER WEG ZUM ARZT
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Brauchen Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger eine logopädische Behandlung?
Dann stellt sich die Frage: „Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?“
Und: "Wer trägt die Kosten der logopädischen Behandlung?"
Vor dem Beginn einer logopädischen Behandlung muss der behandelnde Arzt eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen.
In der Regel ist dies der Kinderarzt, HNO-Arzt, Allgemeinmediziner/ Hausarzt, Pädaudiologe/ Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt.
Der verordnende Arzt vermerkt auf dieser Verordnung die Anzahl der Therapien, die Therapiedauer pro Sitzung sowie die Therapiefrequenz.
Eventuell bittet Sie der Arzt vor der Ausstellung einer Verordnung bereits einen Termin zu vereinbaren, da Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Therapiebeginn nicht älter als 14 Tage sein dürfen.
Die ausgestellte Heilmittelverordnung bringen Sie bitte zum ersten Termin in der Praxis mit.
Wurde die Verordnung von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt, so muss diese von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, da Zahnärzte und Kieferorthopäden nur Privatverordnungen austellen dürfen.
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Patienten über 18 Jahre sind zuzahlungspflichtig, dies bedeutet, dass eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Rezeptkosten selbst getragen werden müssen.
Für Patienten unter 18 Jahre und Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, ist die logopädische Behandlung kostenlos.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten.
Wir sind bemüht Ihnen einen kurzfristigen Termin für die erste Behandlungstunde anzubieten.
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